IGeL-Leistungen können und dürfen nicht zu Lasten der GKV erbracht und abgerechnet werden, sondern müssen von den Patientinnen privat bezahlt werden. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Als Versicherte in einer gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie aber selbstverständlich alle notwendigen ärztlichen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Diese Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten, so schreibt es das SGB V vor.
Wenn Sie individuelle Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen möchten, werde ich Sie gerne dazu beraten.
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Kurze ärztliche Bescheinigung außerhalb der GKV-Leistungspflicht
Fotokopien medizinischer Befundberichte
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Einholen einer „Second Opinion“ oder einer Zweitbefundung auf Wunsch
Untersuchung und Bescheinigung bei Reiserücktritt
Bearbeitung privater Versicherungsanfragen als Befund-Bericht
Erstellung von privaten Gutachten